Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen wird und für eine bereits vor dem 1. Januar 2013 aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag von 400,01 Euro bis maximal 450,00 Euro angehoben wird.
Minijobber, die nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen möchten, können sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung ist vom Beschäftigten schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen.